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Herzlich willkommen in meiner Kanzlei für Erbrecht

Ich freue mich, dass Sie Interesse an meinen Leistungen haben. Sie erhalten auf den folgenden Seiten einen Einblick in meine Arbeitsbereiche: die anwaltliche Beratung und Vertretung 'nach einem Erbfall' sowie die vorausschauende Beratung vor einem Erbfall zu allen Fragen rund um 'Testament', 'Vermögensübertragung' und 'Vorsorge'.

Das Kennzeichen meiner Kanzlei für Erbrecht ist die Spezialisierung auf das gesamte Erbrecht einschließlich der damit zusammenhängenden Bereiche des Steuer- und Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts sowie des Betreuungsrechts. Wir nehmen ausschliesslich erbrechtliche Mandate an, wobei Fragestellungen und Bezüge aus benachbarten Rechtsbereichen selbstverständlich mit dazu gehören.

Diese Spezialisierung ist erforderlich, denn Erbrecht ist ein ausserordentlich kompliziertes Rechtsgebiet, das bei sorgfältigem Vorgehen eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Ohne ausreichende Spezialisierung würde zu viel Zeit damit vergehen, das Rechtsgebiet zu erkunden, statt Werte für Mandanten zu schaffen. Nur wer trittsicher ist, kann auch unwegsames Gelände beschreiten. Substanz entscheidet. Ständige Fortbildung im Erbrecht - zwischen 50 und 100 Stunden im Jahr - ist für mich selbstverständlich, um Ihnen auch in anspruchsvollen Situationen Lösungen anbieten zu können. Meine persönliche, vom Deutschen Anwaltverein jährlich durch Zertifikat bestätigte Fortbildung der letzten Jahre finden Sie hier für 2022 (und davor: für 2021 2020). Ich verfüge über eine umfangreiche erbrechtliche Bibliothek und Zugang zu erbrechtlichen Datenbanken.

Das Rechtliche ist aber immer nur das Eine. Das Verständnis der Anliegen meiner Mandanten ist das ebenso wichtige Andere. Im Erbrecht geht es um Bewältigung des Lebensendes und damit um zutiefst menschliche Anliegen, es ist das menschlichste Rechtsgebiet überhaupt. Erbrecht erfordert vom Anwalt daher eine bestimmte Persönlichkeitsstruktur, vor allem gutes Einfühlungsvermögen. Denn die besondere Sensibilität der durch das Erbrecht angesprochenen Lebensbereiche setzt ein hohes Mass an Vertrauen des Mandanten voraus. Das Bewusstsein darüber ist für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Ihr Fall und vor allem Sie als Mensch stehen im Mittelpunkt. Als Ihr persönlicher Berater versetze ich mich in Ihre Lage und nehme mir Zeit für Sie. Ich höre Ihnen aufmerksam zu. Und ich werde Ihnen nur empfehlen, was Sie auch verstehen können. Denn Sie müssen sich eine eigene Meinung bilden können. Das ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Mandant und mir als Rechtsanwalt.

Natürlich können Darstellungen im Internet oder in Prospekten nicht das persönliche Gespräch ersetzen. Wenn Sie daher Fragen zu Themen haben, oder mehr von uns wissen wollen, dann rufen Sie uns doch einfach an unter 040 - 2295555.

Ich freue mich auf die Lösung Ihrer ganz individuellen Aufgabe!

     D i e t m a r   H e i s t e r

   
 

 

Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

im Deutschen Anwaltverein e.V.

  Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V

 

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